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   BSG, 22.06.1973 - 3 RK 105/71   

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https://dejure.org/1973,4493
BSG, 22.06.1973 - 3 RK 105/71 (https://dejure.org/1973,4493)
BSG, Entscheidung vom 22.06.1973 - 3 RK 105/71 (https://dejure.org/1973,4493)
BSG, Entscheidung vom 22. Juni 1973 - 3 RK 105/71 (https://dejure.org/1973,4493)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Krankheitsfall - Lohnfortzahlung - Krankengeld - Bemessung - Grundlohn - Lohnveränderungen

Papierfundstellen

  • BSGE 36, 59
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 19/05 R

    Krankengeldberechnung - Schätzung des erzielten Arbeitsentgelts bei einem weniger

    Das den Regelungen der Entgeltfortzahlung zu Grunde liegende Lohnausfallprinzip, wonach auch die nach Beginn der AU eintretenden Änderungen zu Gunsten wie zu Ungunsten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind (vgl § 4 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz vom 26. Mai 1994, BGBl I 1014, zuletzt geändert durch Art. 7 Nr. 1 Buchst a Gesetz vom 19. Dezember 1998 BGBl I 3843 und hierzu zB Knorr/Krasney, Entgeltfortzahlung - Krankengeld - Mutterschaftsgeld, Stand 2006, § 47 SGB V RdNr 4 mwN), kann dagegen auf die Berechnung des Krg nicht übertragen werden, auch wenn die Entgeltfortzahlung an die Stelle eines sonst zu gewährenden Krg tritt (vgl bereits zum LFZG BSGE 36, 59, 60 f = SozR Nr. 60 zu § 182 RVO).
  • BSG, 25.06.1991 - 3 RK 6/90

    Berechnung des Krankengeldes bei Übergang von Voll- zur Teilzeitarbeit

    Das den Regelungen der Lohnfortzahlung zugrundeliegende Lohnausfallprinzip, wonach auch die nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit eintretenden Änderungen zugunsten wie zuungunsten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind (vgl § 2 des Lohnfortzahlungsgesetzes [ LFZG ] vom 27. Juli 1969, BGBl I S 946; zuletzt geändert durch das GRG ), kann auf die Berechnung des Krankengeldes nicht übertragen werden, auch wenn die Lohnfortzahlung an die Stelle eines sonst zu gewährenden Krankengeldes tritt (BSGE 36, 59, 60 f).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.11.2017 - L 11 KR 763/17

    Krankenversicherung - Arbeitslosengeldbezieher - Höhe des Krankengeldes

    Das Bundessozialgericht (BSG) habe bereits am 22.06.1973 (3 RK 105/71) entschieden, dass bei der Berechnung des Regelentgelts auch dann von den Verhältnissen vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit auszugehen sei, wenn nach diesem Zeitpunkt, aber noch vor Beginn der Krg-Zahlung eine Entgeltänderung eingetreten sei.

    Nichts anderes ergibt sich aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des BSG (22.06.1973, 3 RK 105/71, SozR Nr. 60 zu § 182 RVO = BSGE 36, 59).

  • BSG, 13.05.1992 - 1 RK 26/91

    Bestimmung des pfändbaren Teils des Krankengeldanspruchs

    Krankengeld ist eine laufende Geldleistung, die der Sicherung des Lebensunterhalts zu dienen bestimmt ist, denn sie hat Lohnersatzfunktion (BSGE 19, 25, 27 = SozR Nr. 5 zu § 580 RVO; BSGE 36, 59, 61 = SozR Nr. 3 zu § 193 RVO; BSGE 43, 86, 89 = SozR 2200 § 192 Nr. 18).
  • BSG, 24.07.1985 - 8 RK 14/84

    Berechnung des Krankengeldes - Lohnabrechnungszeitraum - Arbeitsunfähigkeit des

    BSGE 36, 59, 60; 45, 126, 127; Krauskopf/Schroeder-Printzen, Soziale Krankenversicherung, 2. Aufl, 5 182 Anm A.ü.)" spricht schließlich auch die Entstehungsgeschichte des Gesetzes.

    Dies entsprach aber bereits dem Sinn der Vorschrift in der ursprünglichen Fassung (vgl BSGE 36, 59, 61; M2, 163, 166 ff; M9, 219, 220).

  • BSG, 20.01.1982 - 3 RK 7/81

    Letzter Lohnabrechnungszeitraum; Krankheit des Arbeitnehmers; Arbeitsunfähigkeit;

    Der Senat hat dabei aber ausdrücklich auf die "letzte" Arbeitsunfähigkeit abgestellt (BSGE 36, 59, 60 = SozR RVO § 182 Nr. 60).
  • BSG, 23.02.1977 - 12 RAr 79/76

    Berechnung von Unterhaltsgeld - rückwirkende tarifliche Einkommensverbesserung

    Das gilt nicht nur für das Beitragsrecht (BSGE 22, 162; 24, 262), sondern auch für das Leistungsrecht sowohl im Bereich der Krankenversicherung (BSGE 36, 59) als auch für die Gewährung von Kurzarbeitergeld (BSGE 28, 231) und die Gewährung von Arbeitslosengeld (BVA AN 1930, 48; EuM 20, 432; BSGE 12, 55; BSG SozR Nr. 3 zu 5 90 AVAVG).
  • LSG Hessen, 25.03.1981 - L 8 KR 1380/79

    Krankenversicherung; Krankengeld; Ruhen des Anspruchs bei Erhalt von

    Das Krankengeld hat insoweit Lohnersatzfunktion (vgl. BSGE 36, 59; Urteil vom 10. November 1977 - 3 RK 11/76).
  • BSG, 24.08.1976 - 8 RU 16/76

    Krankenversicherung aufgrund der Kassenmitgliedschaft und die ledigliche

    Soweit Barleistungen der Unfallversicherung bei einer durch Arbeitsunfall verursachten Arbeitsunfähigkeit nach dem Regel- oder dem Grundlohn der Krankenversicherung berechnet werden (vergleiche RVO § 561 Abs. 1 aF und nF), sind Änderungen des Arbeitsentgelts, die nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit eintreten, auch in der Unfallversicherung grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (Ergänzung zu BSG 1973-06-22 3 RK 105/71 = BSGE 36, 59).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2012 - L 1 KR 233/09
    Die Regelungen der Entgeltfortzahlung, die hingegen auf das Lohnausfallprinzip abstellen, sind für das Krankengeld nicht zu übertragen, auch wenn die Entgeltfortzahlung an die Stelle eines sonst zu gewährenden Krankengeldes tritt (vgl. BSG, a. a. O., Rdziff. 22 u. H. a. BSGE 36, 59, 60 f =SozR Nr. 60 zu § 182 RVO).
  • BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 57/74

    Berücksichtigungsfähigkeit von tariflichen, nach Eintritt der Arbeitslosigkeit

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